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Kraftwagen bis max. 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Max. 8 Sitzplätze
Anhänger max. 750 kg oder Kombination von max. 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
(zulässige Gesamtmasse vom Anhäger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeuges)
Eingeschlossen sind die Klassen L und M

18 Jahre (Ab 17 möglich > weitere Infos hier)

45 Minuten

Sehtest, Bild, Sofortmaßnahmen (Bei Erweiterung nur Sehtest und Bild)

Ersterteilung = 14 Doppelstunden
Erweiterung (Vorbesitz einer FE) = 10 Doppelstunden

Besondere Ausbildungsfahrten
5 mal Überland (á 45 min.)
4 mal Autobahn (á 45 min.)
3 mal Beleuchtungsfahrt (á 45 min.)

Fahrerlaubnisklassen
KLASSE B





Mindestalter

Prüfungsfahrt

Papiere

Theoretische Ausbildung


Praktische Ausbildung